Einbeziehungssatzung "Leiheim Nordost"

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat mit Beschluss vom 18.03.2025 die Einbeziehungssatzung „Leiheim Nordost" in der Fassung vom 12.11.2024, redak­tionell geändert am 18.03.2025, als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst das Grundstück FI.Nr. 156 (Teilfläche), Gemarkung Unterringingen, und ist aus dem folgenden, nicht maßstäblichen, Lageplan ersichtlich.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Bau­gesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft. Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit der Begründung bei der Gemeinde (Rathaus der Markt­gemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, während der allgemeinen Dienstzeiten) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB be­achtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhält­nis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfah­ren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma­chung der Einbeziehungssatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sach­verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlö­schen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjah­res, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Stephan Herreiner

Erster Bürgermeister

Bissingen, den 27.03.2025

 

TypDokument/DateinameDateigröße
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pdf 02_24-110_leiheim-no_beschluss_250318_planzeichnung.pdf 244,7 KB

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