Buerger
Informationen für Bauherren,
Planer und Baufirmen
Jede Baumaßnahme stellt den Bauherren vor eine Vielzahl von Fragen. Neben der Vorplanung ist die Finanzierung abzusichern und die Baumaßnahme muss hinreichend organisiert werden. Ansprechpartner Nr. 1 ist für Sie als Bauherren grundsätzlich der Architekt, Bauingenieur oder Handwerksmeister, der die Baupläne entwirft. Dieser kennt die vorgeschriebenen Abläufe und hat den Überblick über die benötigten Daten/Unterlagen und gesetzlichen Normen.
Anbei haben wir als Unterstützung für Sie in der Plan- und Bauphase alle wichtigen Informationen zusammengetragen.
Ab 01.01.2025 ist eine
Änderung der Zuständigkeit zur Entgegennahme von Bauanträgen zu beachten.
Grund ist die Einführung des Digitalen Bauantragsverfahrens im Landkreis Dillingen. Rechtsgrundlage hierfür sind das Onlinezugangsgesetz (OZG), sowie die entsprechende Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Erlass der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV).
Das bedeutet für Planer und Bauherren: Ab dem 01.01.2025 sind die meisten Bauanträge nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Dillingen einzureichen!
Ausgenommen sind folgende Vorgänge, die nach wie vor in Papierform (3-fach) zu erstellen und an den Markt Bissingen zu adressieren sind (siehe u.a. Übersicht "Zuständigkeit bei Einreichung"):
a) Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)
b) Isolierte Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO)
c) Beseitigungsanzeigen (Art. 57 Abs. 5 S. 2 BayBO) sowie
d) Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Art. 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BayAbgrG).
Alle sonstigen Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren sind an das Landratsamt Dillingen zu senden bzw. dort abzugeben (Anschrift: LRA Dillingen, Fachbereich Bauen, Große Allee 24, 89407 Dillingen a. d. Donau). Alternativ besteht dort nun auch die Möglichkeit der digitalen Einreichung von Bauanträgen. Diese kann über die Homepage des Landkreises Dillingen (siehe hierzu www.landkreis-dillingen.de/digitaler-bauantrag) oder das Bayernportal (www.digitalerbauantrag.bayern.de) erfolgen. Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser muss sich hierzu über eine BayernID oder "Mein Unternehmenskonto" (ELSTER) authentifizieren.
Bitte beachten Sie: Eine Einreichung digitaler Dokumente per E-Mail an das Landratsamt oder die Gemeinde stellt keine wirksame Antragstellung dar!
Fälschlicherweise in der Gemeindeverwaltung eingegangene Anträge sind von uns ungeprüft und schnellstmöglich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Dillingen weiterzuleiten. Erst mit dem dortigen Eingang beginnt das formelle Genehmigungsverfahren und der Lauf der Entscheidungsfristen der Kommune (siehe Art. 58 III 5 BayBO bzw. § 36 II 2 BauGB).
Für die Gemeindeverwaltung besteht keine Möglichkeit, fehlende Unterlagen selbst anzufordern. Dies geschieht ausschließlich durch das Landratsamt. Um Monierungen und Nachforderungen von dort zu vermeiden, verwenden Sie bitte ausschließlich die ab April 2024 gültigen Bauantragsformulare (siehe folgenden Link zur Homepage des Bayerischen Staatsministeriums) und beachten Sie im Übrigen die Checkliste, die wir unter der Rubrik „Rund ums Bauen - Checkliste - Formulare für Bauherren“ veröffentlicht haben.
Link zur Homepage des Bayerischen Staatsministeriums:
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php
Der Markt Bissingen hat wie bisher über die Erteilung des Einvernehmens zu den Bauvorhaben zu entscheiden. Aus diesem Grund empfehlen wir Bauinteressenten/Planern vor der Abgabe von Anträgen an das Landratsamt mit dem gemeindlichen Bauamt Kontakt aufzunehmen. So können Fragen im Vorfeld geklärt und etwaige Probleme z.B. bzgl. der Erschließung ausgeräumt werden, was insgesamt zu kürzeren Bearbeitungszeiten führen sollte.
Eine vorgezogene Einholung des gemeindlichen Einvernehmens ist jedoch nicht möglich! Denn die entsprechenden Stellungnahmen werden von der Gemeindeverwaltung erst nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Landratsamt vorbereitet, wenn von dort das förmliche Genehmigungsverfahren gestartet wurde.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Klitschke (Tel.: 09084/969732; klitschke@bissingen.de) bzw. Herr Eberhardt (Tel.: 09084/969729; eberhardt@bissingen.de) vom gemeindlichen Bauamt gerne zur Verfügung.