Steuern und Gebühren
Grund- und Gewerbesteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 450 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B: 350 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 330 v. H.
Hundesteuer
1. Hund: 35,00 EUR
2. Hund: 60,00 EUR
3. Hund und weitere: 100,00 EUR
Kampfhunde: 250,00 EUR
Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss diesen beim Markt Bissingen anmelden. Wird ein Hund verkauft, getötet oder ist er verendet, muss er wieder abgemeldet werden. Wird an dieser Stelle ein Ersatzhund angeschafft, teilen Sie dies bitte dem Steueramt mit.
Wassergebühren (zzgl. gesetzl. MwSt)
(Bissingen, Buggenhofen, Kesselostheim, Stillnau, Unterbissingen mit Buch und Bergmühle)
Wassergebühr 2,30 EUR/m³
Grundgebühr Zähler bis Q3 = 4 m³/h 144,00 EUR/Jahr
Grundgebühr Zähler bis Q3 = 10 m³/h 192,00 EUR/Jahr
Grundgebühr Zähler bis Q3 = 16 m³/h 264,00 EUR/Jahr
Grundgebühr Zähler über Q3 = 16 m³/h 360,00 EUR/Jahr
Grundgebühr Verbundzähler bis 100 mm 1.092,00 EUR/Jahr
Abwassergebühren
Abwassergebühr in Bissingen mit allen Gemeindeteilen 2,75 EUR/m³
Grundgebühr Abwasser 96,00 EUR/Jahr
Kontoverbindungen
Für Wassergebühren:
Raiffeisen-Volksbank Ries eG
IBAN: DE92 7206 9329 0108 9262 20
BIC: GENODEF1NOE
Für alle weiteren Steuern und Gebühren:
Raiffeisen-Volksbank Ries eG
IBAN: DE32 7206 9329 0008 9002 21
BIC: GENODEF1NOE
Sparkasse Bissingen
IBAN: DE29 7225 1520 0000 6120 49
BIC: BYLADEM1DLG
Abwasserabgabe
Für die Bewohner der Ortsteile, die nicht an die Sammelkläranlage Bissingen angeschlossen sind, wird einmal jährlich eine Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro Person, erhoben. Stichtag für die Berechnung der Personenzahl, ist jeweils der 30.06. eines jeden Jahres.
Weitere Verwaltungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Behördenwegweiser
Die Satzungen- und Verordnungen zu oben genannten Gebühren/Beiträgen (Abgaben) finden Sie hier:
https://bissingen.de/bissingen/web.nsf/id/pa_fdih9wxew4.html