Widerspruch
Hinweise zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein Widerspruch gegen einen Bescheid des Marktes Bissingen kann auch elektronisch eingelegt werden.
Dafür steht derzeit folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Übermittlung eines elektronischen Dokumentes mit qualifizierter elektronischer Signatur über den vom Markt Bissingen eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet
markt@bissingen.de
Sofern Sie unmittelbar Klage erheben möchten, entnehmen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Klagemöglichkeiten bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de)