Einbeziehungssatzung - Hochstein - 1. Änderung und Erweiterung in Kraft seit 07.07.2022
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat mit Beschluss vom 28.06.2022 die Einbeziehungssatzung „Hochstein - 1. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 15.03.2022, redaktionell geändert am 28.06.2022, als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 33 (Teilfläche), 35/2, 35/3, 35/4 (Teilfläche) und 36, jeweils Gemarkung Hochstein.