Einbeziehungssatzung „Oberliezheim Nordost“

 

Bekanntmachung

Einbeziehungssatzung „Oberliezheim Nordost“
a) Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
b) förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 23.04.2024 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Oberliezheim Nordost“ aufzustellen. 
Anlass der Planung ist die konkrete Absicht, ein Wohnhaus zu errichten. Die Planung wird notwendig, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung zu schaffen, da die Flächen derzeit im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB liegen.

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 34|2 (Teilfläche), Gemarkung Oberliezheim und ist aus dem folgenden, nicht maßstäblichen, Lageplan ersichtlich:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 23.04.2024 den vom Büro blatter • burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing.(FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 Gundelfingen, ausgearbeiteten Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung vom 23.04.2024, ausgearbeitet vom Büro blatter • burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing. (FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 Gundelfingen, gebilligt.
 
Nach § 34 Abs. 6 BauGB ist für den Erlass einer Einbeziehungssatzung das vereinfachte Bebauungsplanverfahren nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Demnach wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet. Die Vorschriften des § 13 (2) BauGB i.V.m. § 34 (6) BauGB werden wie folgt angewandt:
 
1. Wegen der nicht genau feststellbaren betroffenen Öffentlichkeit wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt.
2. Statt den betroffenen Stellen die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben, wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt.
3. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.
 
Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 (2) BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 anbei eingesehen werden.
Zusätzlich liegt der Planentwurf im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
 
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Planentwurf und die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Anregungen und Bedenken können elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.
 
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
 
Gez.
Stephan Herreiner
Erster Bürgermeister
 
 
Bissingen, den 08.05.2024
TypDokument/DateinameDateigröße
pdf 01_23-360_entwurf_240423_satzung-begründung.pdf 889,2 KB
pdf 02_23-360_entwurf_240423_planzeichnung.pdf 154,7 KB
pdf Datenschutzhinweis EBZ Oberliezheim Nordost.pdf 254,6 KB

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