Bissingen Kesselfeld und Breitenpark

 

Bekanntmachung

Gewerbegebiet „Kesselfeld“ und Baugebiet „Breitenpark“: Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan – 4. Änderung
a) Änderung
sbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
b) förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 14.10.2025 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kesselfeld“ und Baugebiet „Breitenpark“ in Bissingen durchzuführen. Anlass der Planung ist der Neubau einer Wärmezentrale auf dem Grundstück Fl.Nr. 132|1, Gemarkung Bissingen. Da zum Teil die Grundzüge der Planung betroffen sind, erfolgt eine teilweise Änderung des Bebauungsplans.

 

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 131|1 (Teilfläche), 132 (Teilfläche), 132|1 (Teilfläche) sowie 132 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Bissingen, und ist aus dem folgenden, nicht maßstäblichen, Lageplan ersichtlich:
 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 14.10.2025 den vom Büro blatter burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing.(FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 

Gundelfingen, ausgearbeiteten Entwurf für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kesselfeld“ und Baugebiet „Breitenpark“ in der Fassung vom 14.10.2025 gebilligt. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“).

Demnach wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet. Die Vorschriften des § 13 (2) BauGB i.V.m. § 34 (6) BauGB werden wie folgt angewandt:

1.  Die öffentliche Auslegung wird nach § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt.

2.  Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt.

3.  Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.

 

Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 (2) BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 21.11.2025 bis einschließlich 22.12.2025 auf der Internetseite der Marktgemeinde Bissingen (www.bissingen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich liegt der Planentwurf im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
 

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Planentwurf und die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Anregungen und Bedenken können elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Stephan Herreiner

Erster Bürgermeister

Bissingen, den 13.11.2025

 

TypDokument/DateinameDateigröße
pdf 01_18-361_kesselfeld-breitenpark-4ae_entwurf_251014_satzung-begründung.pdf 839,4 KB
pdf 02_18-361_kesselfeld-breitenpark-4ae_entwurf_251014_planzeichnung.pdf 6,5 MB
pdf 18-361_bpl-kesselfeld-4ae_251113_datenschutzinfo.pdf 150,9 KB

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