Buerger
Bebauungsplan „Kreuzfeld“, OT Stillnau
a) Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Kreuzfeld“ in Bissingen, OT Stillnau, im Regelverfahren aufzustellen (Vorentwurf zur Satzung und weitere Unterlagen siehe unten bei Dokument/Dateiname).
Anlass der Aufstellung ist der Bedarf zur Erschließung von Wohnbauflächen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche am südwestlichen Rand des Ortsteils Stillnau (Grundstücke Fl. Nrn. 15/2 (Teilfläche), 35 (Teilfl.), 55/3 (Teilfl.), 55/17 (Teilfl.), 55/19 (Teilfl.), 173 (Teilfl.), 176 (Teilfl.), 177/1 (Teilfl.), 177/2, 180/1 (Teilfl.) sowie 183 (Teilfl.), jeweils Gemarkung Stillnau) und ist aus dem folgenden, nicht maßstäblichen, Lageplan ersichtlich:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 den vom Büro blatter • burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing.(FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 Gundelfingen, und Dipl.Ing. Andreas Görgens, Landschaftsarchitekt, 89415 Lauingen, ausgearbeiteten Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kreuzfeld“ in Bissingen, OT Stillnau, in der Fassung vom 12.11.2024 gebilligt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 (1) BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 29.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025 anbei eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Planentwurf im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Vorentwurf des Bebauungsplans und die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Anregungen und Bedenken können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stephan Herreiner
Erster Bürgermeister
Bissingen, den 19.11.2024