Buerger
Bebauungsplan „An den Kesselwiesen“, Bissingen
a) förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
b) förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „An den Kesselwiesen“ in Bissingen aufzustellen. Anlass der Aufstellung ist unter anderem der Bedarf zur Errichtung eines Wohngebäudes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche am südlichen Rand von Bissingen (Grundstücke Fl.Nrn. 41, 46, 47 und 47|3, jeweils Gemarkung Bissingen) und ist aus dem unten angehängten, nicht maßstäblichen, Lageplan ersichtlich:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 30.07.2023 den vom Büro blatter • burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing.(FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 Gundelfingen, ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „An den Kesselwiesen“ in Bissingen in der Fassung vom 14.02.2023, geändert am 30.01.2024, geändert am 30.07.2024, gebilligt.
Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.03.2024 bis 05.04.2024 sind Bedenken und Anregungen eingegangen. Über diese Stellungnahmen hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen in seiner Sitzung am 30.07.2024Beschluss gefasst. Die Änderungen, die sich daraus ergeben haben, wurden in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet und vom Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen am 30.07.2024 gebilligt.
Zur erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß §4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB kann der Planentwurf (Satzung, Planzeichnung, Begründung mit Anlagen) in der Zeit vom 29.08.2024 bis einschließlich 30.09.2024 anbei eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Planentwurf im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Für den Bebauungsplan „An den Kesselwiesen“ sind folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar und können in ihrem vollen Umfang im selben Zeitraum eingesehen werden:
• Landratsamt Dillingen, Wasserrecht (Stellungnahme vom 10.03.2023):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Hochwasserschutz.
• Landratsamt Dillingen, Immissionsschutz (Stellungnahmen vom 11.04.2023 und 21.03.2024):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Schallschutz.
• Landratsamt Dillingen, Untere Naturschutzbehörde (Stellungnahme vom 24.04.2023):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Landschaftsbild sowie zu Insekten- und Vogelschutz.
• Regierung von Schwaben (Stellungnahme vom 07.03.2023 und 04.03.2024):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Hochwasserschutz.
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen (Stellungnahmen vom 14.03.2023 und 19.02.2024):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Immissionsschutz (Schall, Gerüche) sowie zu Ausgleichsflächen.
• Bayerischer Bauernverband, Dillingen (Stellungnahme vom 04.04.2024):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Immissionsschutz (Schall, Gerüche, Staub).
• Handwerkskammer für Schwaben, Augsburg (Stellungnahmen vom 06.03.2023 und 04.03.2024):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Immissionsschutz (Schall).
• IHK Schwaben, Augsburg (Stellungnahmen vom 30.03.2023 und 28.03.2024):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Immissionsschutz (Schall).
• Staatliches Bauamt, Krumbach|Schwaben (Stellungnahmen vom 20.03.2023 und 22.02.2024):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Immissionsschutz (Schall).
• Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (Stellungnahme vom 24.03.2023):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Hochwasser- und Grundwasserschutz, zur Niederschlags¬wasserbeseitigung sowie zu Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz.
Außerdem liegen folgenden Unterlagen aus:
• Schalltechnische Untersuchung vom 14.06.2023
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Entwurf des Bebauungsplans und die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Anregungen und Bedenken können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.
Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB jedoch nur zu den Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs vorgebracht werden. Diese sind:
- Änderung des Schutzstreifens für den gemeindlichen Kanal
- Einbeziehung der Straße „An den Kesselwiesen“ in den Geltungsbereich
- Änderungen und Ergänzungen in Satzung und Begründung (im Text rot markiert)
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stephan Herreiner
Erster Bürgermeister
Bissingen, den 22.08.2024
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Der Marktgemeinderat Bissingen hat in seiner Sitzung vom 12.10.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Kreuzfeld“ in Bissingen, Ortsteil Stillnau, im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.
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