2022 - Teilnahme des Marktes Bissingen am Markterkundungsverfahren nach BayGibitR
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Marktgemeinde Bissingen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf
https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Ansprechpartner:
Name Kommune: | Markt Bissingen |
Adresse: | Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen |
Kontaktperson: | Frau Klitschke |
E-Mail: | klitschke@bissingen.de |
Telefon: | 09084/9697-32 |
Fax: | 09084/9697-30 |
Förderschritt 2 nach BayGibitR, Markterkundung
Nach der Bekanntmachung gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR vom 19.08.2022 wurden Netzbetreiber und Investoren aufgefordert, sich bis 30.09.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente:
- Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
- Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
Ergänzende Markterkundung Markt Bissingen 1.2
Förderschritt 2 – BayGibitR, Ergänzende Markterkundung Bekanntmachung
Der Markt Bissingen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Förderschritt 3 - BayGibitR; Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung
Die Ergebnisse der Markterkundung (Förderschritt 2) können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Der Markt Bissingen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1c11a1
Förderschritt 5 - BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis
Die Bekanntmachung des Marktes Bissingen bezgl. der vorgesehenen Auswahlentscheidung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie finden Sie nachfolgend.