Europawahl 2024 - Bekanntmachungen und Wissenswertes

 

 

Die vorläufigen Ergebnisse der Europawahlen für den Landkreis Dillingen a.d.Donau können Sie am Wahlsonntag unter folgendem Link einsehen: 

 

https://www.landkreis-dillingen.de/wahlen/europa/2024/prod/index.html

 

 

Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:

Falls Sie Ihre Briefwahlunterlagen nach dem 03.06.2024 beantragen wollen, müssen Sie diese dringend persönlich abholen (oder per Vollmacht abholen lassen).  Eine Zustellung per Post ist nicht mehr möglich!!!

 

 

Öffnungszeiten am Wahlwochenende 07.06. - 09.06.2024: 

 

Am Freitag, den 07.06.2024 haben wir zur Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen bis 18.00 Uhr geöffnet. 

 

Am Samstag, den 08.06.2024 (vormittags) und am Wahlsonntag den 09.06.2024 (bis 15.00 Uhr), können Sie nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung einen Wahlschein beantragen!

 

Dazu erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer:

09084/9697-37 (Samstag)

am Sonntag bitte klingeln!

 

 

 

Am Sonntag, den 09. Juni 2024, finden die Europawahlen 2024 statt.

Alle Bekanntmachungen und wichtige Informationen erhalten Sie anbei:

 

 

 

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl:

 

Zur Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung (Versand am 16.05.2024 per Amtspost) mit und halten Sie Ihren Personalausweis – Unions- bürger: Ihren Identitätsausweis – oder Reisepass bereit. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig. 

Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum Ihres Landkreises wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • Ohne Vordruck: Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort) anzugeben; bitte geben Sie auch dann die rechts abgedruckte Wählerverzeichnis-Nr. an. Der Antrag kann beim Wahlamt der Gemeinde Bissingen (Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen) abgegeben oder in einem ausreichend frankierten Umschlag übersandt werden. Die Briefwahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen.
  • Online: Verwenden Sie den Antrag unter www.bissingen.de. Der Online-Antrag ist bis 03.06.2024 möglich. Die Briefwahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen.
  • Persönliche Vorsprache: Ab 17.05.2024 können Sie zum Wahlamt (Anschrift siehe rechts oben) gehen und dort Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen oder gleich vor Ort wählen.

Wichtige Hinweise:

  • Wahlscheinanträge werden von der Gemeinde nur bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, entgegengenommen.
  • Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.
  • Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 8. Juni 2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an Ihr Wahlamt.

Ohne Wahlschein können Sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen!

 

 

 

Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:

Falls Sie Ihre Briefwahlunterlagen nach dem 03.06.2024 beantragen wollen, müssen Sie diese dringend persönlich abholen (oder per Vollmacht abholen lassen).  Eine Zustellung per Post ist nicht mehr möglich!!!

 

Zum Onlinewahlscheinantrag (Briefwahlunterlagen - ab 17.05.2024):

TypDokument/DateinameDateigröße
pdf Wahlbekanntmachung G5.pdf 141,8 KB
pdf EW24_Stimmzetteldaten_09BY_20240416_MUSTER.PDF 167,8 KB
pdf Musterwahlschein für Wahlhelfer fertig.pdf 176,5 KB
pdf Anleitung Beantragung Briefwahl.pdf 154,8 KB

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