Gewerbeamt
Klicken Sie auf das gewünschte Formular, um dieses direkt am Bildschirm ausfüllen zu können.
Anschließend können Sie das Formular ausdrucken, ggf. unterschreiben und an das Rathaus Bissingen senden oder persönlich vorbei bringen.
Die Gebühr in Höhe von 13,00 Euro ist im Rathaus zu entrichten (bar oder per Kartenzahlung). Eine Vorabüberweisung ist nicht mehr möglich.
Weitere Informationen für Existenzgrüner:
Unabhängig von der Rechtsform der neu angemeldeten unternehmerischen Tätigkeit sind Sie als Existenzgründer verpflichtet, das zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit zu informieren und Auskünfte über die für die Besteuerung erheblich rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zu erteilen.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung steht Ihnen als Existenzgründer das Internetportal "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" zur Verfügung. Alternativ kann auch ein entsprechend ausgestattetes Steuerprogramm verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.lfst.bayern.de/formulare/weitere-themen-a-bis-z/existenzgruender
oder im angehängten PDF: "ELSTER_Infoblatt_Gewerbe_angemeldet"